Herbert Koller Stein- und Fliesenpflege

Herbert Koller Stein- und Fliesenpflege

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Dienstleistungen:

Zur Ausführung von Dienstleistungen benötigen wir Strom 230V mit 16A Sicherung und heißes Wasser. Außerdem benötigen wir eine Wasserzapfstelle mit Gardena Schlauchanschluss.

Kontrollieren Sie vor Ausführungsbeginn alle Fugen und Silikonfugen, besonders auch an Türstöcken, Belagsrändern und Übergängen zu anderen Belägen. Schadhafte, oder fehlende Fugen müssen vor der Steinbearbeitung instand gesetzt werden, damit kein Wasser in den Untergrund oder in Einbauten eindringt.

§1 Art und Umfang unseres Angebots

1.1 Unser Angebot umfasst die Reinigung, Oberflächenbearbeitung, sowie die Imprägnierung und Wachsbeschichtung von Natursteinen, Fliesen und Terracotta, im Rahmen einer Steinsanierung und in Ausführung als Dienstleistung.

1.2 Für die erfolgreiche Durchführung unserer Dienstleistung sind wir auf Informationen des Auftraggebers zu den zu bearbeitenden Flächen angewiesen. Diese, den Verlauf und Erfolg bestimmenden Informationen können wir nicht nachprüfen. Daher ist es uns in keinem Fall möglich, den Verlauf und das zu erwartende Ergebnis vorherzusagen.

§2 Kostenvoranschläge:

2.1 Als Leistungsbeschreibung und Einschätzung der zu erwartenden Maßnahmen und Kosten, wird grundsätzlich ein Kostenvoranschlag erstellt. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags werden Ihre gegebenen Informationen herangezogen. Unsere Kostenvoranschläge orientieren sich an Erfahrungswerten, sind aber stets unverbindlich.

2.2 Änderungen des Kostenvoranschlags sind nur wirksam, wenn die Änderung durch uns schriftlich bestätigt wurde.

2.3 Wir halten uns 10 Werktage ab Erstellungsdatum an die Einheitspreise unserer Kostenvoranschläge gebunden.

§3 Durchführung der Leistung:

3.1 Die Leistungen im Angebot beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf einen Arbeitsgang. Ein Arbeitsgang beinhaltet: Reinigungsmittel auftragen und mit Bürsten oder Pad abreinigen, bzw. einen Schleifgang mit Scheiben oder Bürsten.

3.2 In besonderen Fällen können, im Zuge der Steinrenovierung, aber auch in anderen Fällen, weitere Arbeitsgänge oder andere Maßnahmen erforderlich sein, um für unsere Kunden ein gutes Ergebnis zu erzielen. Sollten weitere Arbeitsgänge erforderlich sein, oder vom Kunden gewünscht sein, werden diese
3.3 Leistungen, wenn nichts anderes vereinbart ist, vor der Ausführung schriftlich beauftragt.
3.4 Bedarfspositionen werden auch ohne eine weitere Beauftragung ausgeführt, da Sie, als Kunde, bereits im Kostenvoranschlag auf eine mögliche Mehrarbeit hingewiesen wurden.
3.5 Alternativpositionen beinhalten eine Wahlmöglichkeit.
3.6 Fugen werden bearbeitet. Eine intensive Fugenreinigung ist im Angebot jedoch nicht enthalten.
3.7 Verbrauchsmaterialien, wie Abdeckfolien und Tücher, sowie anfallender Schleifschlamm verbleiben beim Kunden. Eine kostenpflichtige Entsorgung ist gegebenenfalls möglich.

§4 Zahlung:

4.1 Bei Auftragserteilung werden 50% Anzahlung des Auftragswerts fällig. Mit der Gutschrift der Anzahlung auf unserem Geschäftskonto wird die Ausführung des Auftrags für Sie reserviert.

4.2 Unsere Leistungen, wie Beratungs- und Dienstleistung, Warenlieferungen oder Geräteeinsatz, werden vom Auftraggeber in Vorkasse vergütet. Die geleistete Anzahlung kann mit unserer Zustimmung angerechnet werden.
4.3 Die Schlussabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Leistung.

§5 Widerruf:

5.1 Das Widerrufsrecht für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Die beauftragte Dienstleistung kann bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn kostenfrei storniert werden; extra bestellte, oder gefertigte Waren, Kosten für auftragsbezogene Dienstleistungen oder andere auftragsbezogene Kosten werden jedoch zum Verkaufspreis berechnet.

§6 Kündigung:

6.1 Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.
6.2 Aus wichtigem Grund kann der Auftrag auch vom Auftragnehmer gekündigt werden.

6.3 Bei Kündigung werden die Arbeiten sofort eingestellt. Leistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

§7 Haftung:

7.1 Wir haften im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der Verletzung von Kardinalspflichten – also von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut – sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen.
7.2 Des Weiteren haften wir für Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

7.3. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder Garantien sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

7.4. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

7.5. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haften wir als Auftragnehmer nur für sorgfältige Auswahl.

7.6. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsführung sowie der Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise beschränkt wie die Haftung des Auftragnehmers.

§8 Gewährleistung:

8.1. Die Dauer der Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

8.2. Mängelrügen sind spätestens 10 Tage nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Absendedatum entscheidend.

8.3. Der Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Walsrode.
8.4. Der Gerichtsstand für Privatkunden ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.

Sitz des Unternehmens:

Herbert Koller Stein- und Fliesenpflege
Hermann-Löns-Str. 6 Rückgebäude
29683 Bad Fallingbostel, Niedersachsen
Tel: 05162-9010693
E-Mail: reine-steine@gmx.de