Vorliegende AGB gelten sowohl im Verhältnis zu Unternehmer (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
1. Angebot,Gültigkeit
1.1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Herbert Koller Stein- und Fliesenpflege, 91795 Dollnstein, im folgenden Herbert Koller SFD genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten für Herbert Koller SFD auch dann nicht, wenn Herbert Koller SFD nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Angebotes und / oder Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Herbert Koller SFD schriftlich bestätigt worden sind. Bestellungen, Angebote, Aufträge oder Auftragsänderungen sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden für Herbert Koller SFD erst verbindlich, wenn Herbert Koller SFD diese schriftlich bestätigt.
2. Preis,Zahlungsbedingungen,Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
2.1. Das vom Kunden zu bezahlende Entgelt bestimmt sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach dem tatsächlichen Ausmaß zu den bei Rechnungslegung geltenden Listenpreisen, bzw. Einheitspreisen des Angebots.
2.2. Kostenvoranschläge von Herbert Koller SFD verstehen sich als unverbindliche Kostenvoranschläge ohne Gewähr. Kostenvoranschläge sind daher freibleibend und deren Richtigkeit ist ausdrücklich nicht gewährleistet.
2.3. Das Herbert Koller SFD zustehende Entgelt ist mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern auf der Rechung ein Zahlungstermin genannt wird, ist abweichend von Satz 1 das an Herbert Koller SFD zu zahlende Entgelt zu dem auf der Rechung angegebenen Datum fällig.
2.4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegen die Forderung von Herbert Koller SFD wegen Mängel ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung der Forderungen von Herbert Koller SFD mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte, entscheidungsreife oder unbestrittene Forderung.
2.5. Der Kunde kommt nach Mahnung durch Herbert Koller SFD mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder nach Eintritt eines Ereignisses innerhalb einer bestimmten Frist die Zahlung erfolgen soll. Der Kunde kommt spätestens jedoch auch ohne Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung von Herbert Koller SFD oder, wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung für Herbert Koller SFD nicht feststellen lässt, 30 Tage nach Erhalt des Liefergegenstandes mit der Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist Herbert Koller SFD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %- Punkten – bei Geschäften mit Verbrauchern – und 8% – Punkten – bei Geschäften mit Unternehmen – über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.
2.6. Für etwaige von Herbert Koller SFD zu leistende Vorarbeiten oder Nebenleistungen.
3. Erfüllungsort
3.1. Erfüllungsort für die Erbringung einer Werkleistung ist die jeweilige auftragsgegenständliche Örtlichkeit. Von Herbert Koller SFD angegebene Liefer- und / oder Werkleistungstermine sind unverbindlich und können von Herbert Koller SFD über- oder unterschritten werden. Gleiches gilt für vereinbarte Liefer- und/oder Werkleistungstermine.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vom Kunden zu leistenden Entgelts behält sich Herbert Koller SFD das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei Geschäfte mit Unternehmen behält sich Herbert Koller SFD das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung aller gegenwärtigen und aller künftig entstehenden Forderungen inklusive Nebenforderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
4.2. Die Hingabe eins Wechsels oder Schecks erfolgt nicht an Erfüllungs statt, so dass mit der Annahme des Schecks keine Erfüllung der Verbindlichkeit eintritt (§ 364 Abs. 2 BGB).
4.3. Sofern der Kunde ein Unternehmen ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang, sei es bearbeitet oder unbearbeitet, weiterzuveräußern. Er hat sich seinerseits bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) Eigentum vorzubehalten. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dieser Weitergabe zustehenden Forderungen an Herbert Koller SFD ab. Die Abtretung wird offen gelegt, wenn der Kunde mit mindestens 2 Wochen mit einer Forderung in Verzug ist.
5. Mangelrüge,Gewährleistung,undSchadenersatz
5.1. Der Kunde ist nach Anzeige der Fertigstellung zur Übernahme verpflichtet und hat das von Herbert Koller SFD bei Übergabe der Werkleistung erstellte Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
5.2. Rechts- oder Sachmängel, das Fehlen einer von Herbert Koller SFD garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes sowie die Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung (nachfolgend „Mängel“) sind – soweit sie offensichtlich sind – vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes, schriftlich geltend zu machen. Bei der üblichen Eingangsprüfung nicht erkennbare Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel nicht innerhalb der vorstehenden Fristen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen Herbert Koller SFD ausgeschlossen.
5.3. Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel sind alle diejenigen Teile oder Leistungen nach Wahl von Herbert Koller SFD unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), die innerhalb der Verjährungsfrist (vgl. 5.4 dieser AGB) einen Mangel aufweisen, sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Herbert Koller SFD ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß 5.5 dieser AGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Herbert Koller SFD ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises der Waren überschreiten. In diesem Falle kann der Kunde die gesetzlichen Rechtsbehelfe geltend machen.
5.4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Waren an den Kunden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht werden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels haftet Herbert Koller SFD 24 Monate ab Ablieferung der Waren. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 634a Abs.1 Nr. 2 und § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.
5.5. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie aus unerlaubter Handlung. Vorstehender Haftungssausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Herbert Koller SFD bei Beendigung des Vertrags wegen Verzugs (Rücktritt) sowie im Falle einer von unserer Seite durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführten nachträglichen Unmöglichkeit. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Herbert Koller SFD Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. Herbert Koller SFD haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur – und dies gilt auch dann, wenn leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt wurden – wenn:
(a) Herbert Koller SFD grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt,
(b) Herbert Koller SFD einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen hat;
(c) schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind; sowie
(d) Herbert Koller SFD gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen hat, d.h. (aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder (bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Im Fall einer Haftung wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d) ist die Haftung bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
5.6. Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.7. Bei Behandlung mit lösungshaltigen Reinigern (Beschichtungsreiniger, Graffiti-Lackentferner, Radikal Graffiti-Lackentferner oder Fett- und Wachsentferner) müssen lackierte Gegenstände bzw. Flächen bauseits geschützt oder entfernt werden (z. B. Duschstangen, Sprossenheizung bzw. Armaturen, usw.). Das betrifft auch sämtliche pulverbeschichteten Flächen bzw. Gegenstände, sowie Flächen und Gegenstände aus Kunststoff. Wird hiergegen verstoßen, übernimmt Herbert Koller SFD keine Haftung.
5.8. Soweit nichts anderes mit Herbert Koller SFD schriftlich vereinbart wurde, sind Fugen von der Reinigung und Imprägnierung ausgeschlossen.
5.9. Soweit nichts anderes mit Herbert Koller SFD schriftlich vereinbart wurde beziehen sich angebotene Leistungen grundsätzlich auf einen Arbeitsgang. Sollte im Sinne der Kundenzufriedenheit oder auf Grund besonders schwieriger Verunreinigungen ein weiterer Arbeitsgang oder eine weitere Maßnahme erforderlich sein, kann die Ausführung in Absprache mit dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen vereinbart werden. Die Vergütung für weitere Arbeitsgänge oder weitere Maßnahmen erfolgt als Mehrung der entsprechenden Leistungsposition im Angebot oder entsprechend einem Nachtragsangebot.
5.10. Hinweise zu Imprägnierungen: Durch eine Schutzbehandlung mit einer Steinimprägnierung wird eine Fleckenbildung weitestgehend vermieden oder die Entstehung wird wesentlich verzögert. Dennoch entstehende
Flecken lassen sich wesentlich leichter entfernen. Auch bei Steinoberflächen, die mit einer Steinimprägnierung behandelt wurden, kann nach längerer Einwirkzeit von Ölen, Fetten oder aggressiven Produkten wie Fruchtsäfte, Essig, Alkoholika etc. eine leichte Fleckenbildung entstehen. Diese ist jedoch weitaus geringer als bei unbehandelten Steinoberflächen. Durch sofortiges Entfernen der Verschmutzungen
kann eine Fleckenbildung vermieden werden. Ungeeignete oder aggressive Reinigungsmittel können die Imprägnierung oder den Stein zerstören.
6. Datenschutz
6.1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle im Kaufvertrag enthaltenen Daten von Herbert Koller SFD gespeichert und von Herbert Koller SFD für die Zwecke Produktion, Vertrieb, Werbung, Garantieabwicklung und Kundenbetreuung verwendet sowie für die Marktanalyse verwendet werden können.
7. Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen
7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eichstätt.
7.2. Es gilt formelles und materielles deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
8. Nutzungsrecht:
8.1 Die Nutzung des Logos und Bilder von Herbert Koller SFD dürden nur nach schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Dies betrifft im Besonderen die Nutzung des Materials auf eletronischen Medien zu gewerblichen Zwecken. Bei Verwendung von durch Herbert Koller SFD genehmigten Datenmaterials ist der Verweis auf den Urheber anzugeben.
Herbert Koller- Stein- und Fliesenpflege
Schäfersgraben 7, 91795 Dollnstein
Tel: 08422-37 19 907
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