Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herbert Koller Steinsanierung

Herbert Koller Steinsanierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Dienstleistungen:

Zur Ausführung von Dienstleistungen benötigen wir Strom 230V mit 16A Sicherung und heißes Wasser. Außerdem benötigen wir eine Wasserzapfstelle mit Gardena Schlauchanschluss.

Kontrollieren Sie vor Ausführungsbeginn alle Fugen und Silikonfugen, besonders auch an Türstöcken, Belagsrändern und Übergängen zu anderen Belägen. Schadhafte, oder fehlende Fugen müssen vor der Steinbearbeitung instand gesetzt werden, damit kein Wasser in den Untergrund oder in Einbauten eindringt.

§1 Art und Umfang unseres Angebots

1.1 Unser Angebot umfasst die Reinigung, Oberflächenbearbeitung, sowie die Imprägnierung und Wachsbeschichtung von Natursteinen, Fliesen und Terracotta, im Rahmen einer Steinsanierung und in Ausführung als Dienstleistung.

1.2 Für die erfolgreiche Durchführung unserer Dienstleistung sind wir auf Informationen des Auftraggebers zu den zu bearbeitenden Flächen angewiesen. Diese, den Verlauf und Erfolg bestimmenden Informationen können wir nicht nachprüfen. Daher ist es uns in keinem Fall möglich, den Verlauf und das zu erwartende Ergebnis vorherzusagen.

§2 Kostenvoranschläge:

2.1 Als Leistungsbeschreibung und Einschätzung der zu erwartenden Maßnahmen und Kosten, wird grundsätzlich ein Kostenvoranschlag erstellt. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags werden Ihre gegebenen Informationen herangezogen. Unsere Kostenvoranschläge orientieren sich an Erfahrungswerten, sind aber stets unverbindlich.

2.2 Änderungen des Kostenvoranschlags sind nur wirksam, wenn die Änderung durch uns schriftlich bestätigt wurde.

2.3 Wir halten uns 10 Werktage ab Erstellungsdatum an die Einheitspreise unserer Kostenvoranschläge gebunden.

§3 Durchführung der Leistung:

3.1 Die Leistungen im Angebot beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf einen Arbeitsgang. Ein Arbeitsgang beinhaltet: Reinigungsmittel auftragen und mit Bürsten oder Pad abreinigen, bzw. einen Schleifgang mit Scheiben oder Bürsten.

3.2 In besonderen Fällen können, im Zuge der Steinrenovierung, aber auch in anderen Fällen, weitere Arbeitsgänge oder andere Maßnahmen erforderlich sein, um für unsere Kunden ein gutes Ergebnis zu erzielen. Sollten weitere Arbeitsgänge erforderlich sein, oder vom Kunden gewünscht sein, werden diese
3.3 Leistungen, wenn nichts anderes vereinbart ist, vor der Ausführung schriftlich beauftragt.
3.4 Bedarfs- und Alternativpositionen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe in Textform ausgeführt und berechnet werden. Eine automatische Ausführung ohne Freigabe findet nicht statt.
3.5 Alternativpositionen beinhalten eine Wahlmöglichkeit.
3.6 Fugen werden bearbeitet. Eine intensive Fugenreinigung ist im Angebot jedoch nicht enthalten.
3.7 Verbrauchsmaterialien, wie Abdeckfolien und Tücher, sowie anfallender Schleifschlamm verbleiben beim Kunden. Eine kostenpflichtige Entsorgung ist gegebenenfalls möglich.

3.8 Unentgeltliche Mehrarbeit ist nicht geschuldet – weder zur Erreichung eines über den Auftrag hinausgehenden Wunschbildes noch wegen Falschangaben, fehlender Vorarbeiten oder unerwarteter Belagszustände. Erforderliche Mehrleistungen sind nachzukalkulieren und gesondert zu beauftragen.

3.9 Imprägnierung / Endbehandlung: erfolgt erst nach Teilabnahme der vorangegangenen Bearbeitung, soweit im Auftrag vorgesehen. Materialreaktionen (z.B. Eintrübung, Belag, Farbtonverschiebung) können von Reststoffen, Porosität, Vorbehandlung oder Untergrund abhängen und sind nicht stets vorhersehbar. Erforderliche Nacharbeit wegen solcher Reaktionen oder wegen unzutreffender Ausgangsangaben ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers – gesondert zu beauftragen und zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§4 Bedenken, vorläufige Unterbrechung, Wahlrechte bei Situationsänderungen:

4.1 Stellt sich die Lage vor Ort erheblich anders dar als vereinbart, angegeben oder kalkuliert — insbesondere bei unzutreffenden oder unvollständigen Kundenangaben, verdeckten Beschichtungen, stärkerer Abnutzung oder anderem Materialzustand, nicht ausgeführten Vorarbeiten (z. B. fehlende/schadhafte Fugen) oder sonstigen Umständen mit Mehraufwand — teilt der Auftragnehmer unverzüglich in Textform Bedenken und Befund mit. Die Mitteilung stellt die Situation dar und begründet den erreichten bzw. erreichbaren Stand.

4.2 Soweit erforderlich, unterbricht der Auftragnehmer vorläufig solche Arbeitsschritte, die ohne Klärung zu Mehraufwand, erhöhtem Risiko oder einem vom Kostenvoranschlag abweichenden Ergebnis führen würden. Eine vorläufige Unterbrechung ist keine endgültige Einstellung des Auftrags.

4.3 Der Auftraggeber hat — unbeschadet zwingender Verbraucherschutzrechte — insbesondere folgende Wahlmöglichkeiten (Textform): Möglichkeit 1 — Abnahme des erreichten Stands: Weitere Mehrarbeit unterbleibt; Abrechnung nach erbrachter Leistung. Möglichkeit 2 — Mehrarbeit nach Beauftragung: Die nachkalkulierte Mehrleistung wird gesondert beauftragt. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung dieser Arbeitsschritte; eine Pflicht, das ursprüngliche Wunschbild zu erreichen, besteht bei abweichender Ausgangslage nicht, soweit nicht neu schriftlich vereinbart.

4.4 Endgültige Leistungsverweigerung oder Abbruch nur, wenn (a) Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, wesentliche Sachwerte oder Verstoß gegen gesetzliche/behördliche Vorgaben abgewendet werden muss, oder (b) der Auftraggeber die Wahl nach 4.3 verweigert / Vorarbeiten nicht nachholt / Fortsetzung zum bisherigen Preis trotz entfallener Voraussetzungen verlangt, oder (c) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bis dahin erbrachte Leistungen sowie Material-, Reise-, Übernachtungs- und Organisationskosten bleiben zu vergüten. Wartezeiten wegen fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.

4.5 Geänderte Situation bedeutet geänderte, vergütungspflichtige Leistung — nicht unentgeltliche Anpassung.

§5 Zahlung:

5.1 Standardzahlungsplan 50/40/10 (soweit im Kostenvoranschlag oder Auftrag nicht abweichend geregelt): 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (mit Gutschrift wird der Termin reserviert); 40 % nach Abschluss der mechanischen Hauptbearbeitung und vor Imprägnierung, Wachsbeschichtung oder sonstiger Endbehandlung; 10 % bei Schlussabnahme vor Ort. Konkrete Beträge ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag.

5.2 Consulting sowie Waren und Geräteeinsatz werden — soweit nichts anderes vereinbart — in Vorkasse vergütet. Die Anzahlung kann mit Zustimmung des Auftragnehmers angerechnet werden.

5.3 Bis zur Zahlung fälliger Raten darf der Auftragnehmer die Fortsetzung (einschließlich Endbehandlung) zurückhalten. Die Schlusszahlung „per Rechnung nach Abreise“ ist nicht der Regelfall.

§6 Widerruf:

6.1 Das Widerrufsrecht für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Die beauftragte Dienstleistung kann bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn kostenfrei storniert werden; extra bestellte, oder gefertigte Waren, Kosten für auftragsbezogene Dienstleistungen oder andere auftragsbezogene Kosten werden jedoch zum Verkaufspreis berechnet.

§7 Kündigung:

7.1 Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.
7.2 Aus wichtigem Grund kann der Auftrag auch vom Auftragnehmer gekündigt werden.

7.3 Bei Kündigung werden die Arbeiten sofort eingestellt. Leistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

§8 Haftung:

8.1 Wir haften im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der Verletzung von Kardinalspflichten – also von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut – sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
8.2 Des Weiteren haften wir für Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

8.3. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder Garantien sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.4. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

8.5. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haften wir als Auftragnehmer nur für sorgfältige Auswahl.

8.6. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsführung sowie der Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise beschränkt wie die Haftung des Auftragnehmers.

§9 Gewährleistung:

9.1. Die Dauer der Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

9.2. Mängelrügen sind spätestens 10 Tage nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Absendedatum entscheidend.

9.3. Der Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Walsrode.
9.4. Der Gerichtsstand für Privatkunden ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.

Sitz des Unternehmens:

Herbert Koller Steinsanierung
Marienburger Str. 9
29683 Bad Fallingbostel, Niedersachsen
Tel: 05162-9010693
E-Mail: koller@reine-steine.com